Cannabis-Produkte sind in Deutschland verschreibungspflichtige Arzneimittel. Sie bekommen sie nur mit ärztlicher Verordnung und nur in der Apotheke. Der Weg dorthin ist seit 2024 deutlich kürzer geworden – er hat aber immer noch drei klar getrennte Stationen.
1. Die ärztliche Entscheidung
Ob eine Cannabis-Therapie infrage kommt, entscheidet ausschließlich eine Ärztin oder ein Arzt. Das kann in der Praxis vor Ort geschehen oder telemedizinisch: Anamnesebogen, Videosprechstunde, ärztliche Prüfung. Unser Kooperationspartner mary.now bietet diesen Weg online an. Ohne ärztliche Indikation gibt es keine Verordnung – auch nicht über das Portal.
2. Die Verordnung
Seit dem Wegfall des BtM-Status genügt ein normales Rezept. In der Regel wird es als E-Rezept ausgestellt und kann digital an die Apotheke übermittelt werden. Wichtig: Die Verordnung nennt Produkt, Menge und Dosierung. Ist ein Produkt in der gewünschten Apotheke nicht vorrätig, muss entweder die Apotheke bestellen oder die Verordnung angepasst werden.
3. Die Abgabe in der Apotheke
Die Apotheke prüft die Verordnung, führt die Eingangsprüfung der Charge durch und gibt das Arzneimittel ab – vor Ort oder per Versand mit Altersnachweis. Beratung zu Anwendung und Wechselwirkungen gehört dazu.
Woran es in der Praxis hakt
- Lieferfähigkeit: Nicht jede Apotheke führt jedes Produkt. Prüfen Sie vor der Verordnung im Verzeichnis, welche Apotheke Ihr Produkt auf Lager hat.
- Kostenübernahme: Gesetzlich Versicherte brauchen meist eine Genehmigung der Krankenkasse vor Therapiebeginn.
- Annahmeschluss: Versandapotheken haben feste Zeiten für den Versand am selben Tag.
Suchen Sie zuerst die Apotheke, dann den Weg zur Verordnung. Die schnellste Verordnung ist wertlos, wenn das Produkt nirgends vorrätig ist.
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine medizinische oder rechtliche Beratung.
