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Praxis

Apotheke wechseln, ohne die Therapie zu unterbrechen

Was zu beachten ist, wenn Ihr Produkt plötzlich nicht mehr lieferbar ist – von der Bestandsprüfung bis zur Übermittlung der Verordnung an eine andere Apotheke.

Redaktion maryportal.de · Aktualisiert am 17. Oktober 2026
Fassade einer Apotheke in Berlin-Kreuzberg
Foto: Carsten Busch / Pexels

Lieferengpässe gehören bei Cannabis-Produkten zum Alltag. Chargen sind endlich, Hersteller wechseln Sorten, Apotheken bestellen unterschiedlich. Ein Wechsel der Apotheke ist meist unkompliziert – wenn Sie ein paar Punkte beachten.

Schritt 1: Bestand prüfen

Suchen Sie Ihr Produkt in der Produktsuche. Die Produktseite listet alle Apotheken im Verzeichnis, die es führen, mit dem gemeldeten Lagerstatus. Cannabis-Apotheken stehen oben; Versandapotheken sind gekennzeichnet.

Schritt 2: Verordnung mitnehmen

Ein E-Rezept ist nicht an eine Apotheke gebunden, solange es noch nicht eingelöst wurde. Sie können den Rezeptcode bei jeder Apotheke vorlegen. Wurde die Verordnung bereits einer Apotheke zugewiesen, kann diese sie in der Regel wieder freigeben – fragen Sie nach.

Schritt 3: Vorab anrufen

Bestandsangaben im Verzeichnis melden die Apotheken selbst. Verbindlich ist die Auskunft bei Vorlage der Verordnung. Ein kurzer Anruf spart den vergeblichen Weg.

Wenn das Produkt nirgends vorrätig ist

  • Fragen Sie die Apotheke nach der voraussichtlichen Lieferzeit einer Nachbestellung.
  • Sprechen Sie mit Ärztin oder Arzt über ein Produkt mit ähnlicher Deklaration und ähnlichem Terpenprofil.
  • Eine Änderung der Verordnung ist ohne neuen Termin oft möglich – das hängt von der Praxis ab.

Was Sie nicht tun sollten

Kaufen Sie kein Produkt außerhalb der Apotheke. Nur die Apotheke garantiert geprüfte Ware und übernimmt die Beratung zu Wechselwirkungen.

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine medizinische Beratung.